könnte das Geschäftsmodell institutioneller Investoren substanziell verändern.
Eine frühzeitige Risikoanalyse schafft Klarheit und Handlungsspielraum.
Im Februar 2024 wurde die Zürcher Wohnschutzinitiative mit über 20’000 Unterschriften eingereicht. Initiiert von Mieterverband, SP, Grünen und AL, soll sie Gemeinden künftig mehr Spielraum für Eingriffe in den Wohnungsmarkt geben. Die Abstimmung ist für 2026 geplant. Doch bereits heute sollten Bestandshalter die möglichen Effekte auf ihre Portfolios analysieren.
Flexibler Rahmen mit unklaren Folgen
Die kantonale Vorlage beschränkt sich auf Rahmendefinitionen. Gemeinden erhalten das Recht, bei Wohnungsengpässen sowie bei Umbauten, Abbrüchen oder Umwandlungen in Eigentum zeitlich befristete Mietzinsobergrenzen zu definieren. Ob und wie diese umgesetzt werden, liegt im Ermessen der Gemeinden. Jeder kommunale Erlass wäre referendumsfähig. Doch orientiert an Vorbildern wie Basel-Stadt oder Genf dürften viele Gemeinden ähnliche Instrumente übernehmen.
Risiken für Werterhalt und Investitionsdynamik
Der potenzielle «Value at Risk» für Immobilienportfolios liegt in Einschränkungen bei Mietzinsanpassungen, Unsicherheit in der Projektentwicklung und sinkender Investitionsbereitschaft. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, Mietpreisdeckel dämpfen Neubau- und Sanierungsaktivitäten, was mittelfristig zu Angebotsengpässen und zur Erosion von Wohnqualität führen kann. Besonders betroffen sind Bestandesliegenschaften in angespannten Märkten.
Strategien zur Risikominimierung gefragt
Für institutionelle Investoren empfiehlt sich eine differenzierte Szenarioanalyse, die neben möglichen Wertminderungen auch steuerliche und regulatorische Folgewirkungen berücksichtigt. Eine strategische Diversifikation, aktives Asset Management und rechtzeitige Kommunikation mit Gemeinden werden entscheidend sein, um Handlungsspielräume zu sichern.