Swiss Estates AG konzentriert sich namentlich auf den Kauf von Wohnimmobilien in der Schweiz. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) beschränkt den Erwerb von Wohneigentum durch Ausländer, welche den Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Durch diesen Umstand befindet sich der Immobilienmarkt Schweiz, aufgrund der Begrenzung der möglichen Käuferschaft für Wohnimmobilien, derzeit noch nicht in einer derart überhitzten Phase, wie dies im Ausland teilweise zu beobachten ist. Es sind Bestrebungen im Gange das BewG weiter zu lockern oder ganz abzuschaffen. Sollte dieser Fall eintreten, so ist es durchaus möglich, dass sich die Marktverhältnisse nachhaltig ändern.
Obwohl zur Zeit in der Schweiz generell ein hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht, ist nicht auszuschliessen, dass in Zukunft ein Überangebot an Wohnungen entstehen kann. Diese Situation würde die Vermietbarkeit der Wohnungen der Swiss Estates AG erschweren und damit die Rentabilität der Gesellschaft vermindern. Ein solches, eventuelles Überangebot von Wohnimmobilien könnte auch die Möglichkeit, Liegenschaftenverkäufe realisieren zu können, negativ beeinflussen. Swiss Estates AG könnte daher gezwungen sein, Liegenschaften nicht oder zu tieferen Preisen zu verkaufen. Dies könnte die Liquidität der Gesellschaft negativ beeinflussen
Die Wertentwicklung von Liegenschaften ist je nach Standort sehr unterschiedlich und unterliegt an den einzelnen Standorten zyklischen Bewegungen. Die Bewertung der Immobilien von SE Swiss Estates AG erfolgt nach anerkannten Branchenrichtlinien. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine spätere Bewertung zu einem tieferen Preis führt oder dass ein Verkauf zu einem Wert unter der Bewertung erfolgt. In der Rechnungslegung werden allfällige Steuerfolgen bei einem späteren Verkauf der Liegenschaften derzeit noch nicht berücksichtigt, da diese kantonal unterschiedlich geregelt sind und grössere Verkäufe von Liegenschaften zur Zeit nicht vorgesehen sind. Die Steuerfolgen können den Erlös bei einem Verkauf einer Liegenschaft jedoch erheblich mindern.
Anlagehorizont
Aktien und Partizipationsscheine der Swiss Estates AG eignen sich NICHT für Anleger mit einem kurz- oder mittelfristigen Anlagehorizont.
Externe Berater
Swiss Estates AG arbeitet sowohl bei der Suche nach geeigneten Kaufobjekten als auch für den Unterhalt der gehaltenen Immobilien mit externen Beratern zusammen. Diese Personen stehen nicht ausschliesslich der Swiss Estates AG zur Verfügung. Es ist nicht auszuschliessen, dass diese externen Berater im Rahmen ihrer Mandatsausübung in Interessenskonflikte geraten, die sich negativ auf die Geschäftslage der Swiss Estates AG auswirken könnten. Swiss Estates AG hat erfahrene Berater beigezogen. Es besteht dennoch keinerlei Gewähr, dass die Investitionen der Swiss Estates AG in Zukunft erfolgreich sein werden.
Regulatorische Risiken
Möglich zukünftige Änderungen von Gesetzen und sonstigen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Steuer-, Miet- und Umweltrechts sowie, wie vorerwähnt, der Vorschriften des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) können kostenseitig wie auch ertragsseitig einen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der Swiss Estates AG haben.
Handel der Aktien und Partizipationsscheine
Es besteht trotz der Kotierung der Aktien und Partizipationsscheine keine Gewähr, dass der Aktionär bzw. Partizipant jederzeit einen Käufer findet, welcher bereit ist, seine Titel zu kaufen bzw. den von ihm gewünschten Kaufpreis zu bezahlen. Auch kann der Verkauf einer grösseren Stückzahl von Anteilen, sofern keine nachhaltige Liquidität der Titel besteht, einen erheblichen Kursrückgang zur Folge haben.
Risiken der Geschäftstätigkeit
Obwohl die Gesellschaft mit qualifizierten Mitarbeitern und Beratern arbeitet und mit grosser Sorgfalt die zu erwerbenden Immobilien auswählt, kann doch niemand mit Sicherheit in der Zukunft liegende Entwicklungen voraussagen. Jeder Investor sollte sich darüber im Klaren sein, dass jede gewerbliche Tätigkeit das Risiko des Scheiterns in sich birgt. Konjunkturelle Schwankungen können die Vermietbarkeit und/oder Verwertbarkeit der Immobilien negativ beeinflussen und damit die prognostizierten Erträge der Gesellschaft verringern oder ganz ausschliessen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die jeweilige Investitionssituation von den Verhältnissen an den schweizerischen Immobilien- und Finanzmärkten abhängig ist. Im Fall von fallenden Immobilienrenditen und/oder steigenden Zinssätzen ist allenfalls mit Ertragsminderungen zu rechnen. Diese können sich unmittelbar nachhaltig auf die Kurse der Titel der Swiss Estates AG auswirken. Swiss Estates AG kann sodann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie das von den Aktionären und Partizipanten aufgebrachte Kapital sowie allfällige Gewinne jederzeit schnell für Liegenschaftenkäufe verwenden kann. Sind solche Liegenschaftenkäufe während eines gewissen Zeitraumes nicht möglich, wird die Gesellschaft eine hohe Liquidität aufweisen, was eine geringere oder negative Rentabilität des Geschäfts zur Folge haben würde.
Währungsrisiken
Bei dem Erwerb von Aktien und Partizipationsscheinen der Gesellschaft handelt es sich um Anlagen in Schweizer Franken (CHF). Soweit Investoren in anderen Währungen rechnen, besteht ein Währungsrisiko. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Wert des Schweizer Franken im Verhältnis zu anderen Währungen sinkt.
Marktrisiken (unsystematisches Risiko)
Als Marktrisiko bezeichnet man jedes Risiko, das durch Diversifikation nicht eliminiert werden kann. Es betrifft grundsätzlich alle Immobiliengesellschaften und steht nicht oder kaum im Bezug zu deren firmen- oder industriespezifischen Fundamentaldaten. Als Marktrisiko kennt man Veränderungen des inländischen Wirtschaftswachstums, der Geldpolitik, der Finanzregulatorien, der Buchhaltungsprinzipien und der internationalen Marktentwicklungen.
Spezifisches Risiko (systematisches Risiko)
In Ergänzung zum Marktrisiko unterstehen alle Immobiliengesellschaften spezifischen Industrierisiken. Solche könnten beispielsweise in Zusammenhang mit zusätzlichen Steuern auf Immobilien stehen.
Ergänzend dazu sind die folgenden Risiken in Betracht zu ziehen: Veränderungen im Management oder in der strategischen Ausrichtung sowie andere firmenspezifische ökonomische Risiken.